129 www.architektur-online.com edv Für die Dokumentation des Baufortschritts auf der Baustelle lassen sich Drohnen den, als es beispielsweise von einer engen Straße aus möglich wäre. Von einem höheren Blickpunkt aus im Sonnenlicht aufgenommene Gebäude oder Liegenschaften wirken attraktiver, eindrucksvoller und man hat gleich den kompletten Überblick. Panoramabilder aus großer Höhe lassen sich auch für Simulationen nutzen, etwa um potenzielle Wohnungskäufer per VR-Brille mit dem Ausblick aus einem Hochhaus-Projekt zu beeindrucken. Was muss man beachten? Wer in Österreich unbemannte, ferngelenkte und mit einer Kamera ausgestattete Fluggeräte privat oder gewerblich nutzt, muss luftverkehrsrechtliche Vorgaben, Datenschutz und Urheberrechte beachten, sonst drohen hohe Geldstrafen. Die gesetzlichen Grundlagen für Luftaufnahmen mit einem unbemannten Luftfahrzeug werden seit Anfang 2014 im Paragraf 24c ff Luftfahrtgesetz festgelegt und durch die Luftfahrtbehörde Austro Control umgesetzt (www.austrocontrol. at). Drohnen mit aufzeichnender Kamera, die schwerer als 250 Gramm sind und höher als 30 Meter fliegen können, gelten als unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 und müssen durch Austro Control bewilligt und gekennzeichnet werden. Diese Luftfahrzeuge bis maximal 150 Kilogramm dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von maximal 150 Metern verwendet werden. Besteht während des Fluges keine Sichtverbindung zur Drohne, fällt diese automatisch in die Kategorie 2. Dann muss sie als Zivilluftfahrzeug zertifiziert und zugelassen sein, zudem ist ein Pilotenschein notwendig. Für eine Bewilligung nach Klasse 1 werden, je nach Art des Einsatzgebietes und der Gewichtsklasse (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt, dicht besiedelt, respektive bis 5, bis 25 und bis 150 kg Gesamtgewicht), unterschiedliche Anforderungen an den Piloten und sicherheitstechnische Voraussetzungen an das Luftfahrzeug gestellt, wie etwa eine redundante Steuerung, eine Notlandefunktion etc. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Austro Control erteilt nur eine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z. B. Datenschutz, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung etc.). Der Einsatz von Drohnen mit Foto- oder Videofunktion hat nämlich auch datenschutz- und urheberrechtliche Aspekte. So kann ein Einsatz über privatem Gelände die Eigentums- und Privatsphäre des Eigentümers beeinträchtigen und Datenschutzrechte verletzen. Deshalb benötigt man in der Regel seine Erlaubnis, auch wenn die Aufnahmen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Sind Personen oder Fahrzeugkennzeichen auf den Aufnahmen zu erkennen und werden diese weitergegeben oder publiziert, muss man sie zuvor unkenntlich machen oder betroffene Personen oder Fahrzeughalter um Erlaubnis fragen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Luftbilder oder Videos von urheberrechtlich geschützten Objekten wie etwa architektonisch prägnanten Gebäuden oder Kunstobjekten häufig nicht unter die sogenannte „Panoramafreiheit“ fallen und dann auch einer Genehmigung des Urhebers (Architekt/Künstler) bedürfen, wenn sie veröffentlicht werden. Was ist sinnvoller: Drohne kaufen …? Drohnen für den semiprofessionellen und professionellen Einsatz sind in Form von Multicoptern schon für unter 1.000 Euro zu haben. Das sind mit drei, vier oder mehr Rotoren ausgestattete Fluggeräte, die ähnlich wie Hubschrauber mit den Rotoren den Auftrieb und durch die Neigung der Rotorebene zugleich auch den Vortrieb erzeugen. Da die Auswahl an Multicoptern inzwischen sehr groß ist, sollte man sich vor dem Kauf darüber klar werden, was man damit machen und wie viel man investieren will. Unterschieden werden Drohnen unter anderem nach der Rotorenanzahl, dem Gewicht, der Flugzeit und Reichweite sowie der integrierten oder nachrüstbawww. Kosten planen leicht gemacht. Projektkostenmanager - eine ABK-Software. abk.at ebenso einsetzen … © SPECTAIR ... wie für die Inspektion von Dächern und Fassaden oder die Vorbereitung von Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. © SPECTAIR
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