architektur FACHMAGAZIN 54 Alt & Neu Akustik Ähnlich dem Schuhschachtelprinzip, das bei fast allen Konzertsälen (auch im Wiener Musikverein) angewendet wird, handelt es sich um einen längs gerichteten Raum. Die Bühne ist explizit auf die Rückwand des Raumes ausgerichtet. Hinter der Bühne befindet sich eine frei stehende (Schallentkopplung) gefaltete Trockenbauwand, an der Saalrückseite eine gelochte, schallabsorbierende Vorsatzschale und an den Decken absorbierende Dämmplatten (Heradesign). Auch die Sesselschalen wurden vollständig bepolstert, damit auch bei Proben eine ähnliche akustische Situation wie bei Konzerten herrscht. Die große Halle, der Veranstaltungssaal, lebt von der reduzierten Gestaltung und der großartigen Akustik. Das Schallenergieverhalten ist ähnlich einer Zylinderwelle, d. h. die Schallenergie wird durch den Raum bzw. entlang der längs gerichteten Wände geleitet und am rückwärtigen Portal absorbiert. Das wiederum bewirkt, dass sich der Zuhörer (im Publikumsbereich) zum größten Teil im Direktschallfeld befindet und der Diffusfeldanteil sehr gering ist. Dieser Umstand gewährleistet eine sehr gute Hörsamkeit des Raumes bzw. die spezielle Akustik. Der Raum wurde akustisch sowohl für nicht verstärkte als auch für elektroakustisch verstärkte Wiedergaben optimiert. Es gibt eine Körperschallentkopplung im Bodenbereich für die Subwoofer zur Vermeidung von störenden Subsonic-Frequenzen durch eine Trennfuge im Estrich zwischen dem Bereich, in dem die Subwoofer positioniert sind und dem übrigen Saal. Auf den Estrich legte man dann noch Schaltafeln – ähnlich dem Prinzip eines Tanzbodens. Die Nachhallzeiten sowie das Reflexionsverhalten des Raumes wurden gezielt für die Primärnutzung – musikalische Darbietung von Kindern – ausgelegt. Und natürlich musste das ganze Projekt bei der MA36 Veranstaltungswesen eingereicht und dort um Veranstaltungsstätteneignungsprüfung angesucht werden. Sowohl die Rollstuhlfahrer geeignete Bestuhlung, Fluchtwegkonzeption, Nutzungsbeschreibung, Öffnungszeiten, Notstromversorgung des Aufzugs für Notfahrten, Sicherheitsbeleuchtung und der Nachweis durch eine lärmschutztechnische Untersuchung, dass die Anrainer der nächstgelegenen Wohnanlage und auch im Nachbarobjekt nicht gestört werden.
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