Tag: Grünland
Der fehlerhafte Flächenwidmungsplan
Die behördliche Verwaltung beschränkt sich nicht nur auf den Selbstzweck der Administration, sondern hat auch beratende Aufgaben gegenüber den Bürgern. Verfehlt die behördliche Verwaltung diese Aufgabe, kann dies Amtshaftungsansprüche des dadurch geschädigten Bürgers gegen den zuständigen Rechtsträger zur Folge haben.